Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

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Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.

01.10.2018

Verpflegungsmehraufwand Berufssoldaten

Das FG Baden-Württemberg hat beschlossen, dass der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anzusetzende Verpflegungsmehraufwand zu kürzen ist, wenn einem Berufssoldaten vom Arbeitgeber in der Kaserne eine Gemeinschaftsverpflegung unentgeltlich angeboten wird. Dies gelte auch dann, sofern der Soldat an einzelnen Mahlzeiten der Gemeinschaftsverpflegung generell tatsächlich nicht teilnimmt. Die Revision zum BFH wurde zugelassen (Az. VI R 16/18).

24.09.2018

Kindergeld: Masterstudium

Im vorliegenden Fall hatte die Tochter der Klägerin ihr Bachelorstudium am 30.09.2015 abgeschlossen und war ab 01.10.2015 als Vollzeitbeschäftigte angestellt. Zeitgleich begann sie ein berufsbegleitendes Masterstudium. Nach Auffassung der Familienkasse bestand seit Oktober 2015 kein Anspruch auf Kindergeld mehr, mit der Begründung, dass das Studium nicht die Erstausbildung fortführe. Dagegen entschied das FG Baden-Württemberg zugunsten der Klägerin (Az. 6 K 3796/16, Revision anhängig III R 26/18). U.a. führte es zur Begründung aus, dass im Streitfall die Ausbildungsabschnitte zueinander in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stünden. Auch habe eine inhaltliche Verknüpfung bestanden, da beide Studien auf typische kaufmännische Aufgaben in der Wirtschaft vorbereiten.

17.09.2018

Sonderausgaben und Bonuszahlungen

Die Bonuszahlungen einer Krankenversicherung mindern als Beitragsrückerstattungen den Sonderausgabenabzug dann, wenn die Zahlungen ohne Nachweis von gesundheitsbezogenen Aufwendungen erbracht werden. So hat das FG Münster entschieden (Az. 7 K 1392/17). Im Streitfall erhielten die Kläger Bonuszahlungen, die sich aus einem Sofortbonus und einem Vorsorgebonus zusammensetzten. Der Sonderausgabenabzug war um diese Zahlungen zu vermindern, weil die Kläger in dieser Höhe nicht endgültig belastet waren. Ferner lagen keine Erstattungen von Gesundheitsaufwendungen vor.

10.09.2018

Zeitgerechter Mietgegenstand

Wenn unvermutet Renovierungsmaßnahmen anfallen, welche lediglich dazu bestimmt sind, Schäden zu beseitigen, die aufgrund des langjährigen vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache durch den Nutzungsberechtigten entstanden sind, dann liegen unter den weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 a EStG anschaffungsnahe Herstellungskosten vor. Dies ist auch dann der Fall, wenn im Rahmen einer solchen Renovierung „verdeckte“, jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandene Mängel behoben werden (BFH, Az. IX R 41/17).

03.09.2018

Differenzkindergeld

Der BFH hat zum Differenzkindergeld bei ausschließlich durch den Wohnort ausgelöstem Kindergeldanspruch entschieden (Az. III R 10/17). Demnach sind als Nachweis für eine Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG nur Beweismittel geeignet, aus denen ersichtlich ist, dass für den betreffenden Anspruchszeitraum bereits eine entsprechende steuerliche Behandlung nach dieser Vorschrift durch das zuständige Finanzamt vorgenommen wurde. Wenn aufgrund anderer Regelungen ein anderer Mitgliedstaat vorrangig zur Erbringung von Familienleistungen verpflichtet ist, muss Deutschland keinen Unterschiedsbetrag gewähren. Dies gilt dann, wenn der Anspruchssteller zwar einen Wohnsitz im Inland hat oder als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird, jedoch der inländische Kindergeldanspruch ausschließlich durch den Wohnsitz ausgelöst wird.

29.08.2018

Pension eines Beamten in Ungarn

Es besteht kein deutsches Besteuerungsrecht für die Pension eines in Ungarn ansässigen Beamten mit deutscher Staatsangehörigkeit, so ein Urteil des BFH (Az. I R 49/16). Demnach kann eine Pension, die ein zum Zeitpunkt des Austausches der Ratifikationsurkunden zum DBA-Ungarn 2011 in Ungarn ansässiger deutscher Beamter bezieht, nur in Ungarn besteuert werden.

22.08.2018

Bescheinigung Denkmalschutz

Gem. Urteil des FG Köln können bestandskräftige Einkommensteuerbescheide noch zugunsten der Steuerpflichtigen geändert werden, wenn diese eine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nachreichen (Az. 6 K 726/16). Die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde stelle einen Grundlagenbescheid dar. Deshalb sei das Finanzamt nachträglich zur Änderung der Einkommensteuerbescheide verpflichtet. Der Steuerpflichtige werde sonst um die Steuerbegünstigung für Baudenkmäler gebracht. Dass die Verfahren bei den Denkmalbehörden erfahrungsgemäß lange Zeit in Anspruch nehmen, dürfe nicht zu Lasten der Steuerpflichtigen gehen. Revision zum BFH wurde zugelassen.

13.08.2018

Kindergeld beim Sparkassenfachwirt

Das Studium zum Sparkassenfachwirt kann zum Anspruch auf Kindergeld führen, so das FG Münster (Az. 13 K 1161/17). Demnach kann ein nach Abschluss einer Banklehre aufgenommenes Studium zum Sparkassenfachwirt, welches nebenberuflich ausgeübt wird, Teil einer mehraktigen, zum Kindergeldbezug berechtigenden Berufsausbildung sein. Im Urteilsfall vertrat das FG die Auffassung, dass beide Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang stünden und im engen zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden (Banklehre und anschließendes Studium). Revision zum BFH wurde aber zugelassen.

06.08.2018

Spekulationssteuer bei Arbeitszimmer

Mit Urteil vom 20.03.2018 hat das FG Köln entschieden, dass der Gewinn aus dem Verkauf von selbst genutzten Wohneigentum auch dann in vollem Umfang steuerfrei bleibt, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Es vertrat dabei die Auffassung, dass ein häusliches Arbeitszimmer nicht zu einer anteiligen Besteuerung des Veräußerungsgewinnes führe. Es sei in den privaten Wohnbereich integriert und stelle kein selbständiges Wirtschaftsgut dar. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Revision ist beim BFH unter dem Az. IX R 11/18 anhängig.

30.07.2018

Auslandssemester

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt eine Musterklage hinsichtlich der Aufwendungen, die für ein Auslandssemester anfallen. Er rät hierzu, dass Studenten, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, aber ein Auslandssemester absolvieren, die Kosten für die Unterkunft im Ausland und den Verpflegungsmehraufwand in ihrer Einkommensteuererklärung angeben sollen. Die Revision ist beim BFH unter dem Az. VI R 3/18 anhängig. Noch eine weitere Musterklage wird durch den BdSt unterstützt und zwar im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Erststudiums. Hier geht es darum, ob die Kosten als Werbungskosten angesetzt werden dürfen. Bisher werden diese lediglich als Sonderausgaben berücksichtigt. Die Klage ist bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängig unter dem Az. 2 BvL 24/14. ¬


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