Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

www.ldlev.de

09480 938942-0

info@ldlev.de

Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.
Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.

25.06.2019

Erhöhter Lebensmittelverbrauch

Das FG Münster hat entschieden, dass erhöhte Lebensmittelkosten wegen Bulimie nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Durch die Klägerin wurden krankheitsbedingte Mehraufwendungen für Lebensmittel in einer pauschalen Höhe als agB geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht an, weil diese nicht der Heilung der Erkrankung dienten. Durch das FG Münster wurde die Klage abgewiesen, u.a. mit der Begründung, dass es sich bei den erhöhten Lebensmittelkosten nicht um außergewöhnliche Belastungen handelt, sondern um nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung. Ferner stellen diese keine Arzneimittel dar und somit keine typischen Krankheitskosten.

17.06.2019

Werbungskosten und Falschgeld

Durch das FG Hessen wurde geurteilt, dass der Bezug von Falschgeld im Rahmen eines beruflich veranlassten Geldwechselgeschäfts zu einem Werbungskostenabzug führen kann. Im Urteilsfall wurde einem Arbeitnehmer, der für die Vermittlung von Maschinenverkäufen von seinem Arbeitgeber Provisionen erhielt, in einem vorgeschalteten Geldwechselgeschäft, Falschgeld untergeschoben. Der ihm daraus entstandene Schaden kann steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Finanzgericht begründete dies u.a. damit, dass der vom Kläger erlittene Verlust aus dem Geldwechselgeschäft ausschließlich beruflich veranlasst gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

03.06.2019

Unterhaltsrente für Kind im Haushalt

Zur Unterhaltsrente i. S. von § 64 Abs. 3 Satz 1 EStG gehören nur regelmäßige monatliche Zahlungen. Regelmäßige Zahlungen, die in größeren Zeitabständen geleistet werden, sowie einzelne Zahlungen und Sachleistungen (z. B. die Überlassung einer Wohnung zu Unterhaltszwecken) sind bei der nach § 64 Abs. 3 Satz 2 EStG zu treffenden Entscheidung nicht zu berücksichtigen.

27.05.2019

Besteuerungsverfahren für Rentner

Der DStV fordert ein faires Besteuerungsverfahren für Rentner. Diese sollten an einer neuen Verfahrensform teilnehmen, der sog. Amtsveranlagung. Hierfür würde es ausreichen, wenn sie eine Einverständniserklärung unterschreiben und bestätigen, dass sie nur Renteneinkünfte erzielen. Der DStV ist der Auffassung, dass wenn ein solches neues Verfahren eingeführt wird, es hier einer gründlichen Prüfung bedarf, wie ein für den Steuerpflichtigen faires Verfahren auch hier gesetzlich und untergesetzlich erhalten bleibt. Weiterhin sprechen gewichtige Gründe dafür, dass der Rentner mit der Einverständniserklärung keine Steuererklärung abgibt. Somit erfüllt er die ihn treffende Abgabepflicht nicht. Eine weitere Forderung des DStV ist daher, dass den Rentner durch eine Amtsveranlagung keine negativen Folgen treffen dürfen, wie etwa Verspätungszuschläge. Auch dürfte die Anwendung einiger Korrekturvorschriften erschwert sein, da eine solche Erklärung wohl keine Steuererklärung ersetzt. Der DStV fordert insgesamt eine hinreichende Aufklärung in Form von Hinweisblättern.

21.05.2019

Umgangs- und Namensrecht als agB

Das FG Münster hat entschieden, dass Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Beurkundung des Nachnamens eines minderjährigen Kindes sowie mit dem Umgangsrecht für dieses Kind entstehen, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Dem Abzug stehen die Vorschriften des EStG entgegen, wonach nur solche Prozesskosten als agB abzugsfähig sind, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können. Im vorliegenden Fall sei dies nicht der Fall, so die Ausführungen des Finanzgerichts.

14.05.2019

EuGH zu Sozialversicherungsbeiträgen

Gem. den Ausführungen des EuGH dürfen Einkünfte aus dem Vermögen von in Frankreich wohnenden Personen, die in der schweizerischen Sozialversicherung versichert sind, nicht Sozialbeiträgen unterworfen werden, die der Finanzierung von Leistungen der sozialen Sicherheit in Frankreich dienen (Streitsache Dreyer). Der EuGH weist in seinem Urteil u.a. darauf hin, dass eine Leistung dann als eine Leistung der sozialen Sicherheit betrachtet werden kann, wenn sie dem Begünstigten ohne jede im Ermessen liegende individuelle Prüfung ihrer persönlichen Bedürfnisse aufgrund eines gesetzlichen Tatbestands gewährt wird und sie sich auf eines der in der Verordnung genannten Risiken bezieht.

07.05.2019

Altersentlasungsbetrag bei Verlustabzug

Der Altersentlastungsbetrag ist im Rahmen der Verlustfeststellung auch dann zu berücksichtigen, wenn sich hierdurch ein nicht ausgeglichener Verlust weiter erhöht. Dies hat das FG Köln mit seinem Urteil (Az. 10 K 1730/17) entschieden. Im Rahmen des Verlustausgleichs sei der Altersentlastungsbetrag mit positiven Einkünften zu verrechnen. Er könne darüber hinaus die Wirkung entfalten, dass sich ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte erhöhe. Revision zum BFH wurde zugelassen unter dem Aktenzeichen IX R 3/19.

29.04.2019

Kapitalgesellschaft: Leibrente und Nießbrauch

Bei der Übergabe von Anteilen an Kapitalgesellschaften können sich für den Übergeber und für den Übernehmer Vorteile durch Gestaltungen ergeben. Die Anteilsübertragung gegen Leibrente wird zwar wie ein Verkauf behandelt, ermöglicht aber eine liquiditätsschonende Übernahme der Gesellschaftsanteile und stellt die Versorgung des Überträgers und auch seines Ehepartners sicher. Nachteilig ist, dass dieser nicht mehr auf die Entwicklung des Unternehmens einwirken kann. Der Übernehmer dagegen trägt das Risiko, dass er selbst die Leibrente aus seinem eigenen Vermögen aufbringen muss, wenn die Erträge der Gesellschaft nicht ausreichen. Bei der Anteilsübertragung unter Vorbehalt des Nießbrauchs wird ebenfalls eine liquiditätsschonende Vermögensbildung beim Übernehmer ermöglicht. Hier ist die Versorgung des Überträgers gesichert, seine Einwirkungsmöglichkeiten auf die Gesellschaft bleiben erhalten. Das Risiko des Ertrags hinsichtlich der übertragenen Anteile bleibt hier beim Überträger, d.h. erwirtschaftet die Gesellschaft wenig oder gar keine Erträge, hat er auch nur eine geringe oder sogar gar keine Versorgung. Zu bedenken bleiben beim Nießbrauch vor allem ungewollte Folgen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

27.04.2019

Steuerquote gestiegen

Die Steuerquote ist seit 2005 von 19,6 Prozent auf 22,8 Prozent im Jahr 2018 gestiegen. Deutschland belegt im OECD-Vergleich den zweiten Platz unter den Ländern mit der höchsten Steuer-und Beitragslast. Die Bundesregierung teilt aufgrund einer Kleinen Anfrage mit, dass das Ziel verfolgt werde, die Steuerlast für Bürger nicht zu erhöhen. Vielmehr wird auf wachstumsfreundliche Steuer- und Abgabensenkungen gesetzt. Der Abbau bzw. Teilabbau des Solidaritätszuschlages werde im Jahr 2021 beginnen. Ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung liegt noch nicht vor. ­ ­ ­

15.04.2019

Krankenversicherung der Rentner

Der Gesetzgeber beschränkt bereits seit 1977 den Zugang zur KVdR, indem bestimmte Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt werden müssen. Die Bundesregierung teilt aufgrund einer kleinen Anfrage der Fraktion Linke mit, dass dies auch seine Berechtigung habe. Wer als Rentner die Vorversicherungszeit nicht erfüllt und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, hat Beiträge auf alle beitragspflichtigen Einkünfte zu entrichten. Deshalb führt die freiwillige Mitgliedschaft zwangsweise zu höheren Beitragsbelastungen gegenüber pflichtversicherten Rentnern in der KVdR. Freiwillig Versicherte erhalten einen Beitragszuschuss, während Mitglieder der KVdR nur die Hälfte der Beiträge tragen müssen.


Startseite