Lohnsteuerhilfeverein Donauland e.V.

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Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.

27.07.2020

Energetische Sanierung

Neues Dach, gedämmte Wände, energiesparende Fenster: Wer sein Haus vom Profi sanieren lässt und dadurch den Energiestandard verbessert, kann die Kosten in der Steuererklärung absetzen. Details will das Bundesfinanzministerium in einem Verwaltungsschreiben klären. In einer Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler wird anhand von Fällen aus der Praxis gezeigt, wo Klärungsbedarf besteht. Ist der alte Dachbalken für die neue Dämmung zu schmal und entstehen dadurch Zusatzkosten? Dürfen die Kosten für die Energieberatung des Architekten bei der Steuer abgezogen werden, auch wenn dieser kein ausgewiesener Energieexperte ist? Können auch dann Steuern gespart werden, wenn das Haus noch eine vermietete Einliegerwohnung hat? Der BdSt ist der Meinung: Ja! Deshalb wird beim Ministerium angeregt, diese und weitere Praxisfragen zu beantworten.

20.07.2020

Kinderzuschlag digital beantragen

Weniger Papierkram und Behördengänge: Mit dem Kinderzuschlag Digital können Familien ab sofort online herausfinden, ob sie grundsätzlich Anspruch auf den Kinderzuschlag haben und ihn direkt beantragen. Familien mit geringem Einkommen können jetzt noch einfacher Unterstützung bekommen. Der neue Kinderzuschlag Digital (KiZDigital) erleichtert den Zugang zu dieser Leistung und macht den Antrag unbürokratischer. Der KiZDigital vereinfacht den Zugang zum Kinderzuschlag (KiZ). Ein Online-Antragsassistent, der von der Familienkasse im Auftrag des Bundesfamilienministeriums entwickelt wurde, spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde, vermeidet komplizierte Papierformulare und unterstützt Eltern bei der Antragstellung. Bereits seit Mitte Januar können Eltern unter www.kinderzuschlag.de ermitteln, ob sie die grundlegenden Voraussetzungen für den KiZ erfüllen. Im Online-Antrag selbst werden Eltern dann Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Infoboxen bieten bei Bedarf hilfreiche Erklärungen zu den notwendigen Angaben und Nachweisen. Durch die Angabe von Kontonummer oder Kindergeldnummer werden Antragstellende als Bestandskunden identifiziert und die weitere Antragstellung erleichtert. Ein intelligenter Antragsassistent verbessert die Übersichtlichkeit und hilft, Fehler zu vermeiden.

13.07.2020

Private Altersvorsorge

Das BMF hat sein Schreiben zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge vom 21.12.2017 geändert, mit aktuellem Schreiben vom 17.02.2020. Hier wird nun die Randziffer 203 neu gefasst und das Schreiben ist ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe im Bundessteuerblatt in allen offenen Fällen anzuwenden.

06.07.2020

Rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen

Das FG Münster hat entschieden, dass rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen im Garten nicht zu außergewöhnlichen Belastungen führen. Im Urteilsfall befand sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist. Grds. gehöre zwar auch das Hausgrundstück mit Garten zum existenziell notwendigen Wohnbereich. Allerdings waren nur solche Aufwendungen abzugsfähig, die den Zugang zum Garten und damit die Nutzung des Gartens dem Grunde nach ermöglichen. Diese Möglichkeit bestand aufgrund der vorhandenen Terrasse auf der Rückseite des Familienhauses. Die Verbreiterung des Weges auf der Vorderseite betrifft dagegen nicht den existenznotwendigen Wohnraum. Revision zum BFH wurde zugelassen.

29.06.2020

Familienleistungen: Währungsumrechnungen

Nach Maßgabe des EuGH-Urteils entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg mit seinem Urteil zugunsten der Klägerin. Deren einzelfallbezogene Berechnung des von Monat zu Monat variierenden Differenzkindergelds entspreche den Vorgaben des EuGH-Urteils vom 04.09.2019. Anwendbar für die Umrechnung von Währungen sei die Nr. 2 des Beschlusses Nr. H3 vom 15.10.2009. Maßgeblich für die Währungsumrechnung sei danach der jeweilige Tag, an dem der zuständige Träger des Beschäftigungsstaats die Zahlung der fraglichen Familienleistungen vorgenommen habe. Die Verwaltungsanweisung der beklagten Familienkasse stehe im Widerspruch zu der durch den EuGH geklärten unionsrechtlichen Auslegung des Beschlusses Nr. H3.

15.06.2020

Überstundenzuschlag für Lehrerin

Mit seinem Urteil hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass auch teilzeitbeschäftigte verbeamtete Lehrkräfte für die Teilnahme an einer Klassenfahrt grundsätzlich keinen zusätzlichen Geldanspruch gegen ihren Dienstherrn geltend machen können. U.a. führte das Gericht zur Begründung aus, dass es zwar die Teilnahme des begleitenden und Aufsicht führenden Lehrers an einer Klassenfahrt für ihn auch beamtenrechtlich durchaus gegebenenfalls einen „24-Stunden-Dienst" bedeutet, weshalb insoweit beispielsweise Dienstunfallschutz bestehe. Die Teilnahme einer verbeamteten Lehrkraft an einer Klassenfahrt gehöre dennoch auch bei Teilzeitkräften zum normalen Schuldienst und stelle damit im Rechtssinne grundsätzlich keine „Mehrarbeit" dar. Der Gesetzgeber gehe dabei zulässigerweise pauschalierend davon aus, dass die Summe aller Lehrerpflichten bei vollem Deputat trotz rund 12 Wochen Schulferien im Wesentlichen der Jahresarbeitszeit anderer Beamter entspreche (derzeit 1.804 Stunden).

08.06.2020

Doppelbesteuerung Renten

Im Zuge der laufenden Umstellung von der vorgelagerten auf die nachgelagerte Rentenbesteuerung kann es zu Doppelbesteuerungen kommen. Ursprünglich mussten die Rentenbeiträge aus dem bereits versteuerten Einkommen abgeführt werden, während später die Rentenbezüge steuerfrei waren. Die Versteuerung war also vorgelagert. Beamtenpensionen dagegen mussten voll versteuert werden. Dies bewertete das Bundesverfassungsgericht 2002 als unzulässige Ungleichbehandlung. Daraufhin entschied der Gesetzgeber, ab 2005 schrittweise auf eine nachgelagerte Versteuerung umzustellen. Schrittweise bis 2025 sollten immer größere Anteile der Rentenbeiträge von der Steuer absetzbar sein, gleichzeitig immer größere Teile der Rente als steuerpflichtiges Einkommen gelten. Wer ab 2040 in Rente geht, muss dann die gesamte Rente versteuern. Allerdings schließen diese langen Fristen nicht aus, dass zunehmend Rentner Steuern für Teile ihrer Altersbezüge leisten müssen, für die sie schon als Beitragszahler an den Fiskus gezahlt haben. Die Oppositionsfraktionen Die Linke, AfD und Bündnis 90/Die Grünen haben deshalb Anträge eingebracht, um mit verschiedenen Maßnahmen solche Doppelbesteuerungen abzuwenden.

03.06.2020

Förderung für Energieeffizientes Bauen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die KfW haben die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren im CO2-Gebäudesanierungsprogramm verbessert. Mit Hilfe des Förderwegweisers Energieeffizienz wird der Zugang gleichzeitig noch einfacher und transparenter. Die Änderungen im Einzelnen: -Sanierung von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse im Kredit um 12,5 Prozentpunkte und der Investitionszuschüsse um 10 Prozentpunkte -Neubau von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte -Sanierung von Nichtwohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte -Erhöhung des Förderbetrages für Effizienzhäuser (Wohngebäude) im Neubau und der Sanierung von 100.000 EUR auf 120.000 EUR Die Förderung von Öl-Anlagen wurde zum 1.1.2020 eingestellt. Es können Austauschprämien für Ölheizungen bei der Bafa beantragt werden.

28.05.2020

Steuerbefreiung für Ortsvorsteher

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 12 EStG für die von einer Gemeinde bezahlten Aufwandsentschädigungen nicht kumulativ in Anspruch genommen werden kann, wenn der Ortsvorsteher zugleich Mitglied des Ortschaftsrats ist. Vor dem FG Baden-Württemberg wurde der Fall einer Kauffrau verhandelt, die Mitglied im Ortschaftsrat von A, einem Stadtteil von B war. Außerdem hatte sie im Ortschaftsrat von A zugleich das Amt der Ortsvorsteherin inne. Daher erhielt sie von der Stadt B aufgrund einer kommunalen Satzung jeweils eine "steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit". Die Klägerin vertrat die Ansicht, dass ihr neben dem Freibetrag für die Tätigkeit als Ortsvorsteherin auch der als Ortschaftsrätin zu gewähren sei. Diese Klage blieb jedoch erfolglos.

26.05.2020

Ermessensfehler bei Stundung

Der Inkasso-Service der Familienkasse lehnte die beantragte Stundung für die Rückzahlung des Kindergeldes mit der Begründung ab, dass die Mitwirkungspflichten verletzt worden sind. Sie habe nicht rechtzeitig das Ende der Ausbildung des Kindes mitgeteilt. Sie habe nicht vorgetragen oder nachgewiesen, sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft zu haben. Außerdem bezieht die Klägerin Grundsicherung nach dem SGB II und sei durch die Pfändungsfreigrenzen geschützt. Es liegt deshalb weder eine Stundungswürdigkeit noch eine Stundungsbedürftigkeit vor. Das Finanzgericht hob die Ablehnungsentscheidung der Stundung auf, da die Familienkasse ihr Ermessen bei der Stundungsentscheidung fehlerhaft ausgeübt hat. Grundsätzlich ist die Stundung auch bei einer möglichen Verletzung der Mitwirkungspflichten möglich. Außerdem hatte sich die Beklagte nicht hinreichend mit den Vorgaben einer Stundung auseinander gesetzt. Der Umstand der erheblichen Härte wurde nicht geprüft, genausowenig die Rückzahlungsmöglichkeiten der Klägerin. Der Anspruch war durch eine Stundung nicht dauerhaft gefährdet, da der Klägerin Mittel zur Rückzahlung zur Verfügung standen.


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