Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.
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18.05.2020
Steuerbegünstigte Sanierungsgebiete
Das BMF hat mit Schreiben vom 21.01.2020 eine Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien mit Stand Januar 2020 mitgeteilt. Dies betrifft die Steuerbegünstigung zur Erhaltung von Baudenkmäler und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, sowie für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Das BMF Schreiben vom 21.02.2019 wird aufgehoben.
11.05.2020
Digitalisierung bei Steuererklärungen
Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 müssen die von den mitteilungspflichtigen Stellen übermittelten Daten grundsätzlich nicht mehr in den Papiervordrucken der Einkommensteuer-erklärung deklariert werden. Dies hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mitgeteilt, die sich nach der Umsetzung der Strategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ erkundigt hatte. Der Steuerpflichtige kann jedoch weiterhin eigene Angaben in der Steuererklärung machen. Die von Dritter Seite übermittelten Daten haben nicht die Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides, so die Bundesregierung.
04.05.2020
Kaufpreisaufteilung Gebäude
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die „Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück" des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - ein geeignetes Hilfsmittel ist, um den Kaufpreis beim Grundstückserwerb sachgerecht aufzuteilen. Dieser Entscheidung kommt eine nicht unerhebliche Bedeutung zu, weil es zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden nach § 7 Abs. 4 bis 5a Einkommensteuergesetz - EStG - erforderlich ist, den Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufzuteilen. Revision zum BFH wurde unter dem Aktenzeichen IX R 26/19 zugelassen.
27.04.2020
Feuerwehrmann: Erste Tätigkeitsstätte
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat (mit noch nicht rechtskräftigem Urteil) entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine sog. erste Tätigkeitsstätte hat. Daraus resultiert, dass er für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht nur die Entfernungspauschale, sondern die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen kann. Es wurde inzwischen Beschwerde beim BFH unter dem Aktenzeichen VI B 112/19 eingelegt seitens des Finanzamtes.
20.04.2020
Kindergeld bei Einschränkungen
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat zum Anspruch auf Kindergeld bei krankheitsbedingten Einschränkungen während der Ausbildungssuche entschieden. Demnach sei Kindergeld auch für ein Kind zu gewähren, welches sich krankheitsbedingt nicht um einen Arbeitsplatz bemühen könne. Ferner sei zwar zum Nachweis der Erkrankung und das voraussichtliche Ende der Erkrankung durch eine Bescheinigung des behandelnden Arztes nachzuweisen. Aber es ist nicht anspruchsschädlich, wenn mit dieser Bescheinigung das voraussichtliche Ende der Erkrankung (im Urteilsfall verschiedene psychische Erkrankungen) nicht mitgeteilt werden konnte. Der BFH hat die Revision zugelassen, Az. III R 42/19.
14.04.2020
Ausgleichszahlungen Pflichtteilsverzicht
Der BFH hat entschieden, dass die Zinsen aus der Stundung eines Ausgleichsanspruchs für den Pflichtteilsverzicht einkommensteuerbar sind. Wenn demnach ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige derartige Ansprüche verzichtet und dafür einen fälligen Zahlungsanspruch erhält, dann führt die Verzinsung des Zahlungsanspruchs zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen i.S.d. EStG.
06.04.2020
Sky-Bundesliga-Abo
Ein Torwarttrainer kann die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen, so hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Der Klage wurde somit im zweiten Rechtsgang stattgegeben, denn im ersten Rechtsgang hatte das FG den Werbungskostenabzug abgelehnt. Der BFH folgte dem Ansatz des FG nicht und entschied, dass die Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar sein können, wenn das Abo tatsächlich nahezu ausschließlich beruflich genutzt werde. Bei einem (Torwart) Trainer eines Lizenzfußballvereins sei eine entsprechende Nutzung möglich. Nach einem Hinweis des Gerichts bleibt der steuerliche Abzug für ein Sky-Abo aber auch nach der Entscheidung des Gerichts die Ausnahme. Der Abzug von Werbungskosten setzt immer voraus, dass dies durch die berufliche Tätigkeit veranlasst ist und dies wurde nur für den entschiedenen Einzelfall bejaht.
30.03.2020
Jahreswert von Nießbrauchrechten
Wird ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt, mindert der Wert des Nießbrauchsrechts die Bereicherung des Bedachten. Der Jahreswert des Nießbrauchrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln, wenn die Schuldzinsen vom Schenker als Nießbraucher während des Bestehens des Nießbrauchsrechts aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung getragen werden.
23.03.2020
Anrechnung der polnischen Familienleistung
Der BFH hat zur Anrechnung der polnischen Familienleistungen „500+“ auf das deutsche Kindergeld entschieden. Demnach sind die Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. Das Urteil erging zu einer für das Kindergeldrecht bedeutsamen Grundsatzfrage zu Lasten polnischer Staatsangehöriger im Inland. Demnach ist die Familienleistung „500+“ dem Kindergeld gleichgesetzt.
16.03.2020
Elterngeld: Umsatzbeteiligung
Monatliche Umsatzbeteiligungen führen zu einem höheren Elterngeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Nach Auffassung des Gerichts handelte es sich im Urteilsfall um laufenden Arbeitslohn, da die Beteiligungen nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen jeweils bezogen auf einen Monat berechnet und gezahlt wurden. Somit ist die Beteiligung einem Lohnzahlungszeitraum zugehörig und muss dem Arbeitslohn zugerechnet werden, wie etwa eine Überstundenvergütung. Entscheidend ist auch der Zahlungszeitraum. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Revision zugelassen.