Die Bundesregierung hat die "Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes" im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen. Damit soll das ...
Neu: Lohnsteuerhilfevereine haben seit 2022 zum größten Teil Beratungsbefugnis bei Photovoltaikanlagen.
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18.02.2019
Steuerliche Entlastung von Familien
Das BMF nimmt zum Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien Stellung. Es ist ein wichtiges Ziel, Familien zu stärken und zu entlasten, denn Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Familienleistungen müssen bei der Einkommensteuer angemessen berücksichtigt werden. Dafür sorgen Kinderfreibeträge und Kindergeld. Durch die Erhöhung des Kindergeldes pro Kind um 10 EUR monatlich wird das mit steigenden Preisen verbundene höhere Existenzminimum berücksichtigt. Die Erhöhung wird zum 1.07.2019 umgesetzt. Zum Ausgleich der kalten Progression wird ab 2019 der Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs nach rechts verschoben.
11.02.2019
Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug
Mit Schreiben vom 17.12.2018 hat das BMF Stellung zur Abstandnahme vom Kapitalertrag-steuerabzug nach § 44 Abs. 1 Nr. 3, § 44 Abs. 7 EStG in der Fassung des UStAVermG genommen. Demnach wird es nicht beanstandet, wenn ein Steuerabzug von 15 Prozent auch dann vorgenommen wird, wenn die Kapitalerträge einen Betrag von 20.000 Euro nicht übersteigen. Auf das Erstattungsverfahren nach § 44b Abs. 5 EStG wird hingewiesen. Ferner werden noch Ausführungen hinsichtlich einer evtl. vorliegenden Nichtveranlagungs-bescheinigung bzw. eines Freistellungsbescheides getroffen. Das vollständige Schreiben ist auf der Homepage des BMF abrufbar.
04.02.2019
Bausparkasse: Kontoentgelte
Eine Bausparkasse darf kein jährliches Kontoentgelt dafür verlangen, dass sie Kundinnen und Kunden die Anwartschaft auf Bauspardarlehen verschafft. Dahingehend hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erfolgreich gegen die LBS Nord geklagt. Gem. der Auffassung des Gerichts steht dem Kontoentgelt keine echte Gegenleistung für Kunden gegenüber. Auch war bisher nur nach der Rechtsprechung klar, dass Bausparkassen keine Kontogebühren für ihre Bauspardarlehen verlangen dürfen. Nun wurde entschieden, dass auch ein Kontoentgelt in der Sparphase eines Bausparvertrages unzulässig ist. Wichtig ist dies auch für Kunden anderer Bausparkassen, die vergleichbare Entgelte oder Servicepauschalen zahlen. Die LBS Nord wurde verpflichtet, dass sie betroffene Kunden anschreibt oder das Geld erstattet. Auch im Bundesland Sachsen wurde erfolgreich gegen die Debeka geklagt.
28.01.2019
Niederländischer Berufskraftfahrer
Mit einem weiteren Urteil hat das Finanzgericht Düsseldorf eine Entscheidung getroffen und zwar zu der Aufteilung von Arbeitslohn nach dem zwischen Deutschland und der Niederlande bestehenden DBA. Im Urteilsfall ging es um einen Berufskraftfahrer, der die Ansicht vertrat, dass Deutschland nur den Teil seiner Einkünfte besteuern dürfe, der auf Tage entfällt, in denen er in Deutschland gefahren sei. Das Finanzamt hingegen war der Auffassung, dass nur der Arbeitslohn, der auf Tage entfiel, an denen der Kläger ausschließlich in den Niederlanden gefahren sei, auch in Deutschland steuerfrei sei. Bei Fahrten sowohl durch die Niederlande, als auch durch andere Staaten, sei die Hälfte des anteiligen Arbeitslohns in Deutschland zu versteuern. Das FG folgte dieser Auffassung, hat jedoch Revision zugelassen.
21.01.2019
Neue Düsseldorfer Tabelle
Ab dem 01.01.2019 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle, so das OLG Düsseldorf mit einer Pressemitteilung. Demnach werden die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst. Auch die Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe werden angepasst, lediglich die Bedarfssätze für volljährige Kinder bleiben unverändert. Auch das Kindergeld ist weiterhin auf den Bedarf eines Kindes anzurechnen. Zu berücksichtigen ist dabei die geplante Anhebung des Kindergeldes ab dem 01.07.2019. Im Übrigen ist die Tabelle gegenüber 2018 unverändert.
15.01.2019
Keine Indexierung des Steuertarifs
Die vollständig automatische Anpassung steuerlicher Größen wird von der Bundesregierung als nicht zielführend angesehen. Als Gründe wurden neben der Einschränkung der Budgethoheit des Parlaments auch staatspolitische Überlegungen genannt. Durch die Anwendung der Indexierungen auch in anderen Bereichen drohe das Risiko einer Stärkung von Inflationstendenzen.
09.01.2019
Ungleichmäßiges Kindergeld
Das Familienentlastungsgesetz ist beschlossene Sache. Der DStV kritisiert jedoch eine Ungleichmäßigkeit beim Kindergeld und moniert, dass die Anhebung des Kindergeldes nicht allen Familien zugute komme. Aus dem Gesetzesentwurf resultiere ein nicht nachvollziehbarer Nachteil für Familien mit kleinerem Einkommen. Dahingehend wurde darauf verwiesen, dass zwar der Kinderfreibetrag ab 01.01.2019 angehoben werde, das Kindergeld aber erst ab 01.07.2019 angehoben wird. Der DStV regte deshalb an, das Kindergeld zeitgleich mit dem Kinderfreibetrag anzuheben. Denn ein zeitlicher Gleichlauf sei geübte Praxis der vergangenen Jahre.
01.01.2019
Zusammenveranlagung nach Einzelveranlagung
Ehegatten können grundsätzlich zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung bei den weiteren vorliegenden Voraussetzungen entscheiden. In einem aktuellen Urteilsfall geht es um die Rechtslage 2008. Nach der alten Rechtslage ist das Wahlrecht auch dann noch möglich, wenn einer der Ehegatten zuvor einzeln veranlagt wurde. Eine Zusammenveranlagung setzt in einem solchen Fall voraus, dass der Bescheid des anderen Ehegatten noch verfahrensrechtlich geändert werden kann. Falls dieser Bescheid bestandskräftig ist, kommt als Rechtsgrundlage die Vorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO auch dann in Betracht, wenn der andere Ehegatte bisher besonders veranlagt wurde. Ab dem Veranlagungsjahr 2013 wurden die Vorgaben zum Wahlrecht neu geregelt.
10.12.2018
Geldleistungen für Pflegeleistungen
Das BMF hat mit Schreiben vom 22.10.2018 die einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen nach SGB VIII bekannt gegeben. Dies betrifft solche Leistungen für Kinder in Vollzeitpflege, für die Erziehung in einer Tagesgruppe, für Heimerziehung/Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform, für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung sowie für die Unterbringung/Betreuung bei Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Die Einzelheiten sind im BMF Schreiben detailliert aufgeführt und es ersetzt das Schreiben vom 21.04.2011. Weiterhin ist es in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
04.12.2018
Unentgeltliche oder verbilligte Flüge
Mit Erlass vom 16.10.2018 regelt das FinMin Baden-Württemberg die steuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge. Im Erlass wird klar aufgeführt, was für die Bewertung der zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus diesen Flügen gilt. U.a. erfolgt dies auch anhand von Beispielen. Der Erlass vom 10.09.2015 wird damit ersetzt.