In Berlin wird ab sofort das neue „RABE“-Verfahren angewendet. Die Abkürzung steht für „Referenzierung auf Belege“ und damit soll das Einreichen von Belegen bei der Steuererklärung zukünftig leichter gemacht werden.
Belege können mit diesem Verfahren beim Erstellen der Einkommensteuererklärung digital hinterlegt und passenden Eingabefeldern zugeordnet werden. Das Finanzamt kann diese dann elektronisch abrufen. Das Verfahren kann erstmals bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung ab dem Veranlagungszeitraum 2023 genutzt werden und soll bundesweit an allen Finanzämtern eingeführt werden.
