Rentenerhöhung und Steuererklärung

Ab Juli 2025 können sich rund 21 Millionen Rentner wieder auf eine Rentenerhöhung freuen, denn die Renten steigen um 3,74 %. Verbunden damit ist allerdings ggf. eine steuerliche Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Diese besteht immer dann, wenn der steuerpflichtige Anteil der Rente den Grundfreibetrag übersteigt. Ob dann allerdings tatsächlich Einkommensteuer zu zahlen ist, hängt davon ab, welche Aufwendungen steuermindernd berücksichtigt werden können (z. B. Spenden, Krankheitskosten usw.).

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