Umsatzsteuersatz in den Mitgliedstaaten

In der EU ist bisher ein Mindestmehrwertsteuersatz in Höhe von 15 Prozent vorgesehen. Nach einem Richtlinienvorschlag soll diese Vorgabe beibehalten und dauerhaft festgelegt werden. Die Flexibilität zur Umsetzung der Mehrwertsteuer in den einzelnen Mitgliedsstaaten hinsichtlich der Steuersätze soll zwar ausgeweitet werden, der Minimalsteuersatz soll jedoch nach wie vor einheitlich zur Anwendung kommen.

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