DBA Russland wird suspendiert

Wichtige Änderung im internationalen Steuerrecht: Deutschland hat Russland offiziell darüber informiert, dass das seit 1996 bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) inklusive aller Protokolle ausgesetzt wird. Die Suspendierung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Ab Januar 2027 fallen die Mechanismen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen weg. Für grenzüberschreitende Geschäfte bedeutet dies ein deutlich höheres Steuerrisiko und administrativen Mehraufwand. Betroffene Akteure im deutsch-russischen Wirtschaftsverkehr müssen sich kurzfristig auf diese neuen steuerlichen Realitäten einstellen.

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