Urlaub und steuerlich abziehbare Aufwendungen

Auch bei einer privaten Urlaubsreise beteiligt sich das Finanzamt an bestimmten Kosten. Werden Dienstleistungen wie die Tierbetreuung oder Gartenarbeit (z. B. Pflanzen gießen) während der Abwesenheit von Profis im eigenen Haushalt erledigt, winken Steuererleichterungen. Als haushaltsnahe Dienstleistungen können 20 % der Kosten (maximal 4.000 € pro Jahr) direkt die Steuerschuld mindern. Wichtig: Externe Tierpensionen sind nicht absetzbar. Zudem sind eine ordnungsgemäße Rechnung und eine unbare Zahlung zwingende Voraussetzungen. Freiwillige CO2-Ausgleichszahlungen für Flüge oder Autofahrten lassen sich als Sonderausgaben (Spenden) steuerlich geltend machen, sofern der Empfänger eine anerkannte gemeinnützige Organisation ist. Für die Kinderbetreuung während der Ferien gilt: 80 % der Kosten (bis zu 4.800 € jährlich) sind abziehbar. Voraussetzung ist eine professionelle Betreuung, bei der die reine Aufsicht im Vordergrund steht. Reine kulturelle Ferienfreizeiten erkennt das Finanzamt dagegen meist nicht an.

Alle Newsletter-Beiträge