Aufwendungen für PID mit nachfolgender künstlicher Befruchtung
1. Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund einer Krankheit ihres Partners können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein.2. Die Abziehbarkeit schließt auch diejenigen aufgrund untrennbarer biologischer …
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