Spenden und Mitgliedsbeiträge an anerkannte politische Parteien werden steuerlich künftig stärker gefördert.
Die Erhöhung gilt nach dem Steueränderungsgesetz 2025 erstmals für das Steuerjahr 2026. Zuvor gab es den Höchstbetrag für den direkten Steuerabzug seit 2007 bis zu 1.650 Euro Spenden pro Jahr – also maximal 825 Euro Steuerermäßigung.
Für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien bis zu 3.300 Euro zieht das Finanzamt künftig 50 Prozent direkt von der festgesetzten Einkommensteuer ab – maximal 1.650 Euro.
Bei Einreichung einer gemeinsamen Steuererklärung können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner den doppelten Betrag geltend machen.
Über den Betrag von 3.300 Euro hinaus, können weitere 3.300 als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das zu versteuernde Einkommen wird somit gemindert, abhängig vom individuellen Steuersatz. Im Jahr 2026 lassen sich dadurch insgesamt 6.600 Euro als Parteispenden absetzen, bei zusammen veranlagten Paaren bis zu 13.200 Euro.
