Haushaltshilfe und Anmeldung

Die Minijob-Zentrale hat auf ihrer Homepage Hinweise zur Beschäftigung und Anmeldung von Haushaltshilfen veröffentlicht. Damit sind die Beschäftigten sowohl bei der Unfallversicherung abgesichert als auch bei Krankheit und Schwangerschaft. Auch eine Rentenversicherungspflicht besteht. Auf diese kann die Haushaltshilfe verzichten, wie andere Minijobber auch. Die durch den Arbeitgeber zu tragenden Pauschalbeiträge sind dabei geringer als bei der geringfügig entlohnten Beschäftigung in Unternehmen und liegen nur bei ca. 15 %.
Die Aufwendungen für die Haushaltshilfe lassen sich auch steuerlich berücksichtigen. Dabei sind 20 % des Lohnaufwands inklusive der Arbeitgeberbeiträge, aber höchstens 510 Euro, von der Einkommensteuerabziehbar. Mit Anmeldung Ihrer Haushaltshilfe haben Sie daher nicht nur eine legale Beschäftigung, sondern auch deren Absicherung und einen Steuervorteil. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Minijobzentrale: Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anmelden: So geht’s

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