Ein Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden nach dem Once-Only-Prinzip wird bereits praktiziert, erprobt und ausgetauscht. Darüber informiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf seiner Homepage. Eine einmalige Abgabe von Unterlagen und Daten bei einer Behörde ist dabei ausreichend. Der digitale Austausch der Daten funktioniert sodann behördenübergreifend.
Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen sind dabei bereits teilweise geschaffen worden. Das Datenaustauschverfahren wird bereits erprobt und getestet. Vorreiter war dabei die Steuerverwaltung, die als erstes erfolgreich einen technischen Testdatentransfer durchführte.
Vorteile des Once-Only-Verfahrens für die Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltung sind:
• Kein Sammeln von Belegen und Nachweisen mehr – alles erfolgt digital über ELSTER
• Schnellere Bearbeitung durch strukturierte Daten
• Mehr Vertrauen: Nachweise kommen direkt von der Datenquelle
• Geringere Fehleranfälligkeit, weniger Bürokratie
• Praktische Umsetzung der Single-Digital-Gateway-Verordnung in Deutschland
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Internetseite: Erprobungsprojekte zu Datenaustauschverfahren der Finanzverwaltung.
