Seit 2010 sind auch Steuerzahler mit Überschusseinkünften, die positive Einkünfte von mehr als 500 000 EUR im Jahr haben, verpflichtet, wie Unternehmer ihre Aufzeichnungen und Unterlagen sechs Jahre lang aufzubewahren. Für die Einkommensschwelle von 500.000 EUR ist die Summe der positiven Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen und aus sonstigen Einkünften maßgeblich.
Bei Zusammenveranlagung sind für die Feststellung ob der Betrag von 500.000 EUR überschritten wird, die positiven Einkünfte eines jeden Ehegatten oder Lebenspartners maßgebend.
Der Schwellenwert für Überschusseinkünfte wird ab 01.01.2027 von 500.000 EUR auf 750.000 EUR angehoben.
