Zurechnung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien

Das FG Münster hat in zwei Urteilen zu den Voraussetzungen eines Treuhandverhältnisses und der daraus resultierenden Zurechnung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien Stellung genommen (FG Münster, Urteile v. 8.2.2022 – 2 K 1277/20 E und 2 K 1538/20 E; rechtskräftig).

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