Die Steuerermäßigung für Handwerker umfasst auch die Aufwendungen für eine statische Berechnung, so das FG Baden-Württemberg, wenn diese zur Durchführung der Handwerker-leistungen erforderlich ist. Im Urteilsfall war die Berechnung für den Austausch der Stützbalken erforderlich und eine unselbständige, untrennbar mit der Hauptleistung verbundene Nebenleistung gewesen. Somit liegt eine einheitliche Handwerkerleistung vor.
