Steuerermäßigung für Handwerker

Die Steuerermäßigung für Handwerker umfasst auch die Aufwendungen für eine statische Berechnung, so das FG Baden-Württemberg, wenn diese zur Durchführung der Handwerker-leistungen erforderlich ist. Im Urteilsfall war die Berechnung für den Austausch der Stützbalken erforderlich und eine unselbständige, untrennbar mit der Hauptleistung verbundene Nebenleistung gewesen. Somit liegt eine einheitliche Handwerkerleistung vor.

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