Erhöhter Lebensmittelverbrauch
Das FG Münster hat entschieden, dass erhöhte Lebensmittelkosten wegen Bulimie nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Durch die Klägerin wurden krankheitsbedingte Mehraufwendungen für Lebensmittel in einer pauschalen Höhe als agB geltend gemacht. …
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