Online-Kurse bei Vermietung

Bei den Finanzämtern werden vermehrt Steuererklärungen eingereicht, in denen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Werbungskosten für Onlinekurse angesetzt werden (Masterclass und Steuerclass).

Wenn die Werbungskosten den Masterclass Onlinekurs betreffen, dann dürfte ein Werbungskostenabzug möglich sein. Hier werden Grundlagen für eine Vermietung, die richtige Standortauswahl oder Finanzierungsmöglichkeiten vermittelt.
Hingegen werden bei dem Onlinekurs Steuerclass verschiedene Steuerstrategien rund um die vermögensverwaltende GmbH, um Stiftungen oder zur Erbschaft- und Umsatzsteuer thematisiert.

Für die Vorstellung der verschiedenen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ist damit zu rechnen, dass hier ein Werbungskostenabzug bei den Vermietungs- und Verpachtungseinkünften versagt wird.

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