Förderung einer energetischen Sanierung

Wer eine Immobilie bewohnt, die älter als zehn Jahre ist, kann Aufwendungen für eine energetische Sanierung bzw. Baumaßnahme von der Einkommensteuer absetzen.
Im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme können 7 % der Kosten, jedoch max. 14.000 EUR angesetzt werden. Im zweiten Jahr 7 % der Kosten, max. 14.000 EUR und im dritten Jahr 6 % der Kosten, max. 12.000 EUR.

Somit können Kosten von maximal 40.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden, wie z.B. Ausgaben für die Wärmedämmung, neue Fenster- und Außentüren, Erneuerung einer Heizungsanlage.

Voraussetzung u.a. ist, dass das Objekt selbst bewohnt ist. Die Zahlungen müssen unbar erfolgt sein und es darf keine anderweitige Förderung fließen. Das ausführende Fachunternehmen muss über die Baumaßnahmen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausgestellt haben. Zu Einzelfragen hat sich das BMF geäußert.

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