Datenschutz in der Steuerverwaltung

Das BMF hat die Änderung der Anlage zum BMF-Schreiben v. 1.5.2018 mit Schreiben v. 1.7.2020 veröffentlicht. Der Beitrag zum „Recht auf Beschwerde“ wird wie folgt gefasst: Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Im Regelfall ist dies die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Kontaktdaten unter www.bfdi.bund.de). Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/.

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