Der BFH hat zur Anrechnung der polnischen Familienleistungen „500+“ auf das deutsche Kindergeld entschieden. Demnach sind die Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. Das Urteil erging zu einer für das Kindergeldrecht bedeutsamen Grundsatzfrage zu Lasten polnischer Staatsangehöriger im Inland. Demnach ist die Familienleistung „500+“ dem Kindergeld gleichgesetzt.
